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Profitieren Sie als Unternehmen von der "Digital jetzt" Förderung!

28. September 2022

Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Da auch 3D Drucker von der Förderung betroffen sind, ist die Initiative für uns und unsere Kund*innen besonders interessant!





 

Was wird gefördert?
Sie erhalten einen Zuschuss für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung der Beschäftigten, um die Digitalisierungspotenziale besser ausschöpfen zu können.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in 2 Modulen finanzieren:

Modul 1: Investition in digitale Technologien
Einsatz von Hardware (z.B. Sensorik, 3D Druck)
IT-Sicherheit und Datenschutz
datengetriebene Geschäftsmodelle, künstliche Intelligenz, Cloudanwendungen, Big Data,
Lizenzgebühren für Software sowie Leasingraten für Hardware werden generell für die Dauer der Vorhabenlaufzeit von maximal 12 Monaten gefördert.

Es können Verschiedene Investitionen getätigt werden (3D Drucker + Software) um den Förderungsbetrag zu erreichen.

Modul 2: Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten, insbesondere 
in Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte zur digitalen Transformation, zur digitalen Strategie, in digitalen Technologien (z.b. Schulung Online oder On-Site)
in IT-Sicherheit und Datenschutz
zum digitalen und agilen Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen
Übrigens: Sie können die Module 1 und 2 kumulativ oder alternativ in Anspruch nehmen.
 

Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Handwerksunternehmen
Angehörige der freien Berufe die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben
 

Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

Sie investieren in Deutschland.
In einem Digitalisierungsplan beschreiben Sie Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen und setzen diese in Zusammenhang zu den Zielen der Digitalisierung des Unternehmens.
Die räumliche, technische und personelle Ausstattung der Weiterbildungsanbieter lässt eine erfolgreiche Weiterbildung erwarten und bietet eine mehrjährige Stetigkeit im Angebot. Ihr Qualitätsniveau ist zertifiziert, gesetzlich anerkannt oder durch Belege für die Qualitätssicherung des Angebots nachweisbar.
 

Tipps für Anstragsteller:
Digitalisierungsplan vorbereiten
Antrag zeitnah nach Erhalt des Kontingents einreichen
Prüfen, ob erhöhte Förderquote beantragt werden kann (z.B. durch eine Beteiligung an einem Wertschöpfungsnetzwerk oder durch eine Investition in die IT-Sicherheit)
Prüfen, ob eine Kombination beider Fördermodule sinnvoll ist (Investition in digitale Technologie und in Mitarbeiterqualifizierung)